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Büro- und Gewerbefläche Trier

Zu vermieten im Erstbezug:

1.000 m² Einzelhandelsfläche

3.000 m² Bürofläche

Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen unterliegen keiner Beschränkung mit Ausnahme, dass sie im Einzelfall nach dem Einzelhandelskonzept ca. 700 m² nicht überschreiten dürfen. Für den Einzelhandel mit nicht innenstadtrelevanter Ware gilt diese Einschränkung nicht.

Wegen der dort entstehenden Infrastruktur eignet sich die Fläche insbesondere für Diensleistungsbetriebe. Siehe auch Mischgebiet.

Für die Büroräume stehen auf einer Etage 1.000 m² zur Verfügung. Siehe auch Fläche.

 

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