Zu vermieten im Erstbezug:
1.000 m² Einzelhandelsfläche
3.000 m² Bürofläche
Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen
unterliegen keiner Beschränkung mit Ausnahme, dass sie im Einzelfall
nach dem Einzelhandelskonzept ca. 700 m² nicht überschreiten
dürfen. Für den Einzelhandel mit nicht innenstadtrelevanter
Ware gilt diese Einschränkung nicht.
Wegen der dort entstehenden Infrastruktur eignet
sich die Fläche insbesondere für Diensleistungsbetriebe. Siehe
auch Mischgebiet.
Für die Büroräume stehen auf einer
Etage 1.000 m² zur Verfügung. Siehe auch Fläche.
Bei Interesse kontaktieren
Sie uns!
|